Lies hin. Von "müssen" war in meinem Text nicht die Rede. Mein Kommentar beinhaltete hauptsächlich Fragen, auf welche das Forumsmitglied Chipsy2Hugo nicht antworten muss - aber antworten könnte - oder wem würde das weshalb schaden - und natürlich beinhaltet mein Kommentar oben den Hinweis auf das Vertragliche, weil das m.M. nach die Basis eines seriösen Handels mit Tieren ist. Wenn Privatpersonen mit Tieren handeln, sind Verträge erst recht sinnvoll. Auch eine Schenkung darf getrost von einem Vertrag begleitet werden ... vor allen dann, wenn es ein Heimtier ist, das übereignet werden soll.
In dieser Form wird das im Normalfall nicht gehandhabt, du brauchst auch keinen Vertrag anbieten. Die einzigen Verträge, die ich in den letzten Jahren unterschrieben habe, waren die Verträge mit dem Nagerschutz. Das ist ein Verein und da müssen Verträge vorgelegt werden, aber ansonsten...
"ansonsten"
- belegen Verträge schonmal, dass 2 Personen mündig -> volljährig -> voll geschäftsfähig waren , als diese ein Tier handelten/ ein Tier übereigneten. Eine minderjährige Person kann kein Vertragspartner sein, sie kann ihre Interessen nur "vertreten" lassen.
Zu einer Vertragspartnerschaft wird im übrigen niemand genötigt. Auch Privatpersonen handeln freiwillig exakt die Konditionen aus, zu denen sie ein Heimtier übereignen wollen. Du, Moni1610, verzichtest also gern auf Sicherheiten; du willst nichts über denjenigen wissen - du willst nicht einmal wissen, ob derjenige überhaupt rechtmäßiger Eigentümer des Heimtieres war - Hauptsache, die Maus kommt in deinem Heim an. Dass der Eigentümer, das Tier schon übermorgen wieder zurück fordern kann und auch noch nach Wochen, in denen der du es versorgt und vom Tierarzt behandeln lassen hast, willst du dir nicht vorstellen? Auch jene Person, die dir, Moni, ein Tier übereignen würde, sollte sich vergewissern wollen, dass du Eigentümer werden kannst. Das könntest du nämlich nicht in dem Fall, wo du noch minderjährig wärst und das Tier nicht ordentlich versorgen kannst.
Wo Geld fließen und den Vertrag und die Übereignung des Heimtieres begleiten soll, handeln die Vertragspartner die Richtung aus, in der das Geld fließen soll. Und Geld/ eine Zuwendung darf der jenige beanspruchen, der vom überfüllten Markt mit den vielen armen Notfallmäusen eine Maus aufnimmt mit dem Ziel, sie gut zu pflegen und artgerecht zu halten. Ich sehe überhaupt keinen Grund, ein Heimtier zu kaufen/ es zu kaufen von jemandem, der sich nicht als rechtmäßiger Eigentümer outen will oder es nicht kann. [...] Wenn ein Heimtier vermittelt werden soll , damit es im neuen Zuhause besser als als zuvor gehalten und besser versorgt werden kann, darf der neue Eigentümer sich die Kosten mit dem alten Eigentümer teilen. In Sachen Vermittlungshilfe für eine Notfallmaus werden 2 Personen schließlich deshalb Vertragspartner, weil
beide Personen wollen, dass es der Notmaus besser geht. Oder wer will das nicht? mfG