Notfall +++ 2 junge Vielzitzenmäuse (m) abzugeben +++ Göttingen/Niedersachsen

Chipsy2Hugo

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Vor 2 Wochen geholt. Wir können sie nicht halten. Ein Verkäufer sagte erst man könnte die wieder zurück in den Wurf geben. Heute am Telefon aber das das eine Fehlinformation sei und sie verfüttert werden bringen wir sie zurück.

Hat jemand Platz?
 
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CaptainC

Mausmessi
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Hallo Chipsy!
Welches Geschlecht haben die Mäuse und aus welchem Bundesland kommst du? Das wird bei der Vermittlung wichtig sein :) Und wieso genau könnt ihr sie jetzt nicht mehr halten?
 

Chipsy2Hugo

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Die Mäuse sind männlich und wir kommen aus Niedersachsen, Göttingen. Unser Vermieter hat uns leider einen Strich durch die Rechnung gemacht. Unter uns ist ein Brotladen. :(
 

Bimsgestein

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Wir können sie nicht halten.
Hallo, wie hättest du diese beiden Mäuse denn gehalten? Wie wohnen sie derzeit? Zeig doch ein Bildchen von den Mäusen und eins vom Gehege! Welcher Art wäre deine Gegenleistung? Notfallmäuse sind ja keine Gegenleistung. Was für einen Vertrag würdest du anbieten dem Mäuseliebhaber, der ebenfalls zur Miete aber ohne Brotladennachbarschaft wohnt und jene von dir als Notfälle deklarierten Mäuse aufnehmen und pflegen würde?
Du würdest einen Teil der tierärztlichen Kosten bezahlen, zB. Parasitendiagnostik und Behandlung? Du würdest OPs wie 2 Kastrationen bezahlen, wenn diese nötig würden? Du würdest das Gehege, in dem die Mäuse wohnen, verleihen an den jenigen, der den Mäusen und dir aus der Patsche helfen könnte? Vermieter sind idR nicht so schlimm; Der Vermieter, der die Mäusehaltung eines Mieters entweder nachträglich untersagt oder sie per Vertrag untersagt hat, wird dem Mieter eine Frist gewähren. Niemand muss seine Heimtiere von heute auf morgen bzw. von jetzt auf gleich aus der Mietwohnung verbannen. In dieser Frist, auf die jeder Mieter nämlich Anspruch hat, kann dieser ein neues und gute Zuhause für seine Heimtiere suchen, kann ein ortsnah gelegenes Tierheim in seine Hilfesuche einbeziehen. Eine Außenvermittlungs-Rubrik hat fast jede TH-HP. Ein Außenvermittlungsinserat schreiben und schalten lassen, kann jeder Inserent und jedes TH. Das schreibe ich mit Blick auf das Unterforum, in dem hier gepostet wurde.
 
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Moni1610

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@Chipsy2Hugo Lt. Impressum ist die Mäusehilfe e.V. in Hameln, was nicht ganz so weit weg ist von Göttingen. Vielleicht magst du da mal Kontakt aufnehmen, da kann dir mit Sicherheit weitergeholfen werden. Und sei es nur, dass dir Adressen genannt werden können, wohin du dich in deinem Fall wenden kannst.

Mache dir bitte keine Gedanken, ich hatte schon ab und zu Notfälle bei mir aufgenommen und keine Gegenleistung erwartet. Diese genannten Punkte, das ist mir völlig neu und ich habe durch meine Farb- und Rennmaushaltung schon sehr viele Halter persönlich kennen gelernt und dadurch auch von vielen Notfällen mitbekommen. In dieser Form wird das im Normalfall nicht gehandhabt, du brauchst auch keinen Vertrag anbieten. Die einzigen Verträge, die ich in den letzten Jahren unterschrieben habe, waren die Verträge mit dem Nagerschutz. Das ist ein Verein und da müssen Verträge vorgelegt werden, aber ansonsten...

Du brauchst auch keine Bildchen vom Gehege einstellen, das ist für die Vermittlung uninteressant. Wichtig ist, dass du weißt, wie das Gehege im neuen Zuhause aussieht, wenn es dir wichtig ist, dass die Mäusschen gut unterkommen.

Ich drücke dir und den Mäuschen ganz doll die Daumen, dass sie ein neues Zuhause finden :)
 

Bimsgestein

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Lies hin. Von "müssen" war in meinem Text nicht die Rede. Mein Kommentar beinhaltete hauptsächlich Fragen, auf welche das Forumsmitglied Chipsy2Hugo nicht antworten muss - aber antworten könnte - oder wem würde das weshalb schaden - und natürlich beinhaltet mein Kommentar oben den Hinweis auf das Vertragliche, weil das m.M. nach die Basis eines seriösen Handels mit Tieren ist. Wenn Privatpersonen mit Tieren handeln, sind Verträge erst recht sinnvoll. Auch eine Schenkung darf getrost von einem Vertrag begleitet werden ... vor allen dann, wenn es ein Heimtier ist, das übereignet werden soll.

In dieser Form wird das im Normalfall nicht gehandhabt, du brauchst auch keinen Vertrag anbieten. Die einzigen Verträge, die ich in den letzten Jahren unterschrieben habe, waren die Verträge mit dem Nagerschutz. Das ist ein Verein und da müssen Verträge vorgelegt werden, aber ansonsten...

"ansonsten"
- belegen Verträge schonmal, dass 2 Personen mündig -> volljährig -> voll geschäftsfähig waren , als diese ein Tier handelten/ ein Tier übereigneten. Eine minderjährige Person kann kein Vertragspartner sein, sie kann ihre Interessen nur "vertreten" lassen.
Zu einer Vertragspartnerschaft wird im übrigen niemand genötigt. Auch Privatpersonen handeln freiwillig exakt die Konditionen aus, zu denen sie ein Heimtier übereignen wollen. Du, Moni1610, verzichtest also gern auf Sicherheiten; du willst nichts über denjenigen wissen - du willst nicht einmal wissen, ob derjenige überhaupt rechtmäßiger Eigentümer des Heimtieres war - Hauptsache, die Maus kommt in deinem Heim an. Dass der Eigentümer, das Tier schon übermorgen wieder zurück fordern kann und auch noch nach Wochen, in denen der du es versorgt und vom Tierarzt behandeln lassen hast, willst du dir nicht vorstellen? Auch jene Person, die dir, Moni, ein Tier übereignen würde, sollte sich vergewissern wollen, dass du Eigentümer werden kannst. Das könntest du nämlich nicht in dem Fall, wo du noch minderjährig wärst und das Tier nicht ordentlich versorgen kannst.
Wo Geld fließen und den Vertrag und die Übereignung des Heimtieres begleiten soll, handeln die Vertragspartner die Richtung aus, in der das Geld fließen soll. Und Geld/ eine Zuwendung darf der jenige beanspruchen, der vom überfüllten Markt mit den vielen armen Notfallmäusen eine Maus aufnimmt mit dem Ziel, sie gut zu pflegen und artgerecht zu halten. Ich sehe überhaupt keinen Grund, ein Heimtier zu kaufen/ es zu kaufen von jemandem, der sich nicht als rechtmäßiger Eigentümer outen will oder es nicht kann. [...] Wenn ein Heimtier vermittelt werden soll , damit es im neuen Zuhause besser als als zuvor gehalten und besser versorgt werden kann, darf der neue Eigentümer sich die Kosten mit dem alten Eigentümer teilen. In Sachen Vermittlungshilfe für eine Notfallmaus werden 2 Personen schließlich deshalb Vertragspartner, weil beide Personen wollen, dass es der Notmaus besser geht. Oder wer will das nicht? mfG
 
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L

Lasiusniger

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Off Topic:
Bimsgestein, meinst du nicht, dass du ein wenig über das Ziel hinaus schießt? Inwieweit Informationen, Unterschriften und/oder Geld hin und fließen, unterliegt allein den beteiligten Personen.
Chipsy schreibt hier, weil die Tiere nicht zurück in den Laden und verfüttert werden sollen. Allein das zeigt doch schon, dass das Wohl der Tiere nicht egal ist.
Ich habe schon eine Menge Tiere von privat übernommen und nie irgendetwas unterschrieben - wichtiger war den ehemaligen Mäusebesitzern immer, dass ich ihnen zeigen konnte, wie ihre Tiere künftig leben werden. Es war jedes Mal völlig unkompliziert.
Ein Vertrag bietet keinerlei Mehr an Sicherheit, du kannst als Privatperson eh nicht seine Einhaltung kontrollieren.


Beim Nagerschutz http://nagerschutz.de/ansprechpartner/region.php könntest du es auch noch probieren, falls die Mäusehilfe nicht helfen kann, vielleicht wissen sie jemanden in deiner Nähe.
 
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