Das fällt meiner Meinung nach eher unter Online-Demonstration.
Eine
Online-Demonstration oder ein
Virtuelles Sit-In ist eine politische Aktionsform des Internet-Zeitalters. Durch wiederholtes Aufrufen einer bestimmten
Homepage von zahlreichen Computern aus und innerhalb einer festgelegten Zeitspanne wird eine Blockade des
Servers beabsichtigt, über den die betreffende Homepage erreichbar ist. Bei einem technischen Erfolg ist die entsprechende Webseite unerreichbar oder nur stark verlangsamt abrufbar.
Online-Demonstrationen tragen den Charakter einer Blockade oder eines Sit-Ins. Sie richten sich wie herkömmliche
Demonstrationen gegen die Politik von Staaten, Konzernen, Organisationen usw. Sie bedienen sich dabei des Mittels
Internet und zielen auf die Lahmlegung der Webseite durch Zugriffe zahlreicher Demonstranten.
Technisch gesehen sind Online-Demonstrationen eine bestimmte Form von
DDoS-Attacken. Bei Online-Demonstrationen werden sich jedoch keiner fremder Rechner ohne Erlaubnis – zum Beispiel in Form eines
Bot-Netzwerkes – bedient. Um einen technischen Erfolg zu erringen, ist daher eine große Teilnehmerzahl notwendig.
Rechtlich:
Nur in Deutschland kam es bisher zu Strafverfahren gegen Online-Demonstrationen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft interpretierte die Online-Demo gegen Lufthansa als Nötigung der Lufthansa-Kunden sowie der Lufthansa selbst. Nach einem zweitägigen Prozess schloss sich das Gericht dieser Auffassung an. Nötigung sei sowohl wegen Anwendung von
Gewalt als auch wegen Drohung mit einem empfindlichen Übel gegeben. Das Urteil war unter Juristen umstritten. Nicht wenige sehen Online-Demonstrationen durch das Grundrecht auf freie
Meinungs- und
Versammlungsfreiheit gedeckt. Gegen das Urteil des Frankfurter Amtsgericht wurde im Juli 2005 Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach im Mai 2006 die Initiatoren der Online-Demo frei und erklärte, dass eine Online-Demonstration „weder das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, noch das der Drohung mit einem empfindlichen Übel“ beinhalte (Aktenzeichen: 1 Ss 319/05).
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Demonstration
Also eher ziviler Ungehorsam.