Ratte im Namen der Kunst zum Abschuss freigegeben

stefanie

Active member
Messages
11.071
Reaction score
0
ich finde keinen Text, den ich unterschreibe,
nur einen, der den Missstand beschreibt, und ein Adressformular ....
 

tierlieb82

Active member
Messages
2.152
Reaction score
0
Zitat:https://www.change.org/p/veterinära...ttenexperiment-von-florian-mehnert/u/10059061

Neuigkeit zur Petition

Ratte in der Schusslinie: Was Sie sonst noch tun können

Carolin Dörr
Hanover, Deutschland

16. Mär. 2015 — Loggen Sie sich permanent bei 11 Tage unter dem Namen "SaveTheRat", "SaveHope" o.Ä. ein!
Schreiben Sie Protestmails an Mehnerts Provider (info@1und1.de) und fordern Sie ihn zur Schließung der Webseite auf (wg. Verstoß gegen § 111 StGB und § 17 TierSchG)!
Unterzeichnen Sie auch die anderen Petitionen (s. Infotext Hauptseite)!
Treten Sie der Facebookgruppe bei: https://www.facebook.com/groups/nadineselvage/?notif_t=group_r2j_approved

bisherige Erfolge:
- angeblich ermittelt nach der Strafanzeige mittlerweile die zuständige Polizei
- PETA hat sich - allerdings bisher vergeblich - an Mehnert gewandt und "behält die Entwicklung im Auge"

in Planung:
- persönliche Übergabe der Petition durch den Tierschutzverein Markgräflerland
- weitere Petition gerichtet an die Museen und Kunstvereine, die 2015 Ausstellungen mit Mehnerts Werken organisieren wollen
- schlimmstenfalls: Lahmlegen der Webseite am 24.03. durch gleichzeitigen Zugriff möglichst vieler Internetnutzer



(das ist wohl der aktuelle Stand)
 
E

elbroto

Guest
Habe es auch gelesen und finde es beschissen dass die Petitionstarterin nun ihrerseits zu einer Straftat aufruft...
 

Ruvik

New member
Messages
125
Reaction score
0
PETA is' ne widerliche, Tiere folternde Gemeinde, wenn die da mitmischen hat sich eh erledigt fürs Tier.
 
Last edited:
E

elbroto

Guest
Seh ich ja MORALISCH genauso, bringt aber nichts. Es ist eine Straftat. Man darf nicht eine Straftat dadurch verhindern indem man eine andere begeht, auch wenn das Leben der Ratte unzweifelhaft höher anzusiedeln ist als das Betreiben der Webseite.
 

skadio

Mäusehilfe e.V.
Messages
1.630
Reaction score
0
Das ist keine Straftat sondern technisches Versagen.
Wenn man dazu einen Angriff auf den Server starten würde, sähe das anders auf.
Wenn das Ding aber aufgrund von mangelnder Kapazität in die Knie geht: Pech gehabt!:D
Also schön die Seite aufrufen!
 

Beere

ausgemaust
Messages
11.750
Reaction score
0
Huhu,

ich mag mich irren, aber ist überhaupt klar, dass nach diesen 11 Tagen wirklich irgendwas passiert und der Ratte Schaden zugefügt wird? :unsure:

Dass da dann nicht nur ein Pop-Up kommt, wo steht "So einfach, wie du gerade auf eine Ratte geschossen hast, schießen andere auf Menschen" oder so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich eine echte Waffe ist. Und schon gar nicht, dass sie wirklich von jedem Deppen durch einen Klick abgefeuert werden kann. :unsure:
 

skadio

Mäusehilfe e.V.
Messages
1.630
Reaction score
0
Das musst du schon den "Künstler" fragen.
Momentan kann man nur nach dem gehen, was dort geschrieben steht.
 

Ruvik

New member
Messages
125
Reaction score
0
Seiten 'überladen' wie hier beschrieben ist strafbar... Hier im Forum wird sonst immer so sehr darauf acht gegeben das man nichts strafbares tut oder andere dazu anregt, dass hier sollte keine Ausnahme sein...
 

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
(D)DoS fällt definitiv unter Computersabotage, und ist somit eine Straftat. Unabhängig vom Anlass.
Entscheidend ist vor allem, dass die Aktion gezielt den Server stören soll, und somit ein illegaler Eingriff in die Technik ist.
 

skadio

Mäusehilfe e.V.
Messages
1.630
Reaction score
0
Das fällt meiner Meinung nach eher unter Online-Demonstration.

Eine Online-Demonstration oder ein Virtuelles Sit-In ist eine politische Aktionsform des Internet-Zeitalters. Durch wiederholtes Aufrufen einer bestimmten Homepage von zahlreichen Computern aus und innerhalb einer festgelegten Zeitspanne wird eine Blockade des Servers beabsichtigt, über den die betreffende Homepage erreichbar ist. Bei einem technischen Erfolg ist die entsprechende Webseite unerreichbar oder nur stark verlangsamt abrufbar.
Online-Demonstrationen tragen den Charakter einer Blockade oder eines Sit-Ins. Sie richten sich wie herkömmliche Demonstrationen gegen die Politik von Staaten, Konzernen, Organisationen usw. Sie bedienen sich dabei des Mittels Internet und zielen auf die Lahmlegung der Webseite durch Zugriffe zahlreicher Demonstranten.
Technisch gesehen sind Online-Demonstrationen eine bestimmte Form von DDoS-Attacken. Bei Online-Demonstrationen werden sich jedoch keiner fremder Rechner ohne Erlaubnis – zum Beispiel in Form eines Bot-Netzwerkes – bedient. Um einen technischen Erfolg zu erringen, ist daher eine große Teilnehmerzahl notwendig.


Rechtlich:
Nur in Deutschland kam es bisher zu Strafverfahren gegen Online-Demonstrationen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft interpretierte die Online-Demo gegen Lufthansa als Nötigung der Lufthansa-Kunden sowie der Lufthansa selbst. Nach einem zweitägigen Prozess schloss sich das Gericht dieser Auffassung an. Nötigung sei sowohl wegen Anwendung von Gewalt als auch wegen Drohung mit einem empfindlichen Übel gegeben. Das Urteil war unter Juristen umstritten. Nicht wenige sehen Online-Demonstrationen durch das Grundrecht auf freie Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt. Gegen das Urteil des Frankfurter Amtsgericht wurde im Juli 2005 Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach im Mai 2006 die Initiatoren der Online-Demo frei und erklärte, dass eine Online-Demonstration „weder das Tatbestandsmerkmal der Gewalt, noch das der Drohung mit einem empfindlichen Übel“ beinhalte (Aktenzeichen: 1 Ss 319/05).


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Online-Demonstration


Also eher ziviler Ungehorsam.
 

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
(D)DoS brtaucht kein Botnetz, sondern nur die Verteilung auf verschiedene Quellsysteme (bei DDos) und die Absicht, das Zielsystem lahm zu legen (DoS allgemein). Beides ist hierbei gegeben. Beim Botnetz kommen nur idR. noch Stealthtechniken zusätzlich zum Einsatz. Ist für en (D)DoS aber irrelevant. Im Gegensatz zum Botnetz kommt hier aber noch Vorsatz der einzelnen Teilnehmer dazu.

Das Urteil besagt auch nur, dass diese 'Demonstration' weder Gewalt noch eine Androhung sprich Erpressung beinhaltet. Zur Manipulation sagt es nichts.
 

skadio

Mäusehilfe e.V.
Messages
1.630
Reaction score
0
Die einzelnen Teilnehmer, denen man einen Vorsatz erst einmal nachweisen müsste, wenn keine entsprechende Software benutzt wird.
Vielleicht sind ja auch nur genug Idioten so geil die Ratte zu erlegen...
 
E

elbroto

Guest
Oh keine Sorge, das kriegen die Ermittler raus. Zumal ausdrücklich zu dieser Straftat aufgerufen wurde.
 
Top Bottom