Unerfahrener Minderjähriger will züchten!! Was tun?

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
Wie diese Anforderungen an eine gewerbliche Zucht mit den Makrolonkolonnen von Futtermäuse und -ratten Züchtern zusammenpasst, erschließt sich mir nämlich auch nicht.

das konnte man am Kärtener Notfall ja ganz gut sehen: Man bezieht die Tiere einfach aus dem Ausland, wo die entsprechenden Richtlinien nicht greifen. Dass die Tiere dabei mehr Länder durchquert haben als jeder Durchschnittseuropäer in seinem ganzen Leben ist dabei ja völlig irrelevant. Und ob die Tiere dann wirklich immer nur aus dem Ausland stammen, lässt sich später ja so oder so nicht mehr nachvollziehen, da die Tiere ja keine 'personifizierten' Begleitdokumente haben.

Die Vet-Ämter haben natürlich wie immer von nichts gewusst, und Hinweise sind auch niemals eingegangen. Es handelt sich ja schließlich eh nur um wertlose Kleinsttiere. Da kann man die Gesetze ja ruhig mal außer Acht lassen.
Alles Andere wäre sonst ja auch mit unbequemer Arbeit verbunden. Das ist schließlich völlig uncool.
 
Messages
514
Reaction score
0
Derzeit ist dieser eine Punkt eben doch so, jeder darf wahllos ein paar Tiere vermehren. Und auch wenn ich die Tierschutzproblematik natürlich sehe, fände ich es ehrlich gesagt noch gruseliger, wenn dem nicht so wäre. Sollte man einen Antrag bei der Behörde stellen, wenn man seinen Hamster einmal werfen lässt? Sollte man sich strafbar machen, wenn man in einer Gruppe Farbmäuse einen Fehler bei der Geschlechtsbestimmung gemacht hat und Junge aufzieht, ohne dies vorher bei der Behörde anzumelden?
Selbst wenn man sagt, geplante Nachzucht müsste ab dem ersten Wurf genehmigt werden, für ungeplante Nachzucht gibt es Ausnahmen, wäre die Kontrolle unmöglich. Jeder Kleinstvermehrer würde sagen, dass die Nachzucht nicht geplant war. Und wahrscheinlich würde es auch vom Arbeitsaufwand her jedes Veterinäramt lahmlegen.

Der Ansatzpunkt ist, wie du schon gesagt hast, eher die Haltung der Tiere. Denn da greift das TSG für jeden, der bei sich zuhause Tiere hält, egal ob gewerblich oder nicht. Allerdings gestaltet die Kontrolle der Tierhaltung bei Privatleuten sich einfach sehr schwer. Erstmal muss es Jemanden geben, dem die nicht artgerechte Haltung auffällt, was bereits vorraussetzt, dass er sich mit der Haltung der Tiere selbst auskennt. Und dann muss dieser Jemand noch genug Courage besitzen, um die Haltung dem Vetamt zu melden.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine Unterschreitung der Mindestmaße bereits eine Straftat wäre (wie von jaw in einem früheren Post bemerkt). Ich denke eher, dass im Zweifelsfall erstmal Auflagen erteilt werden würden, die Haltung nachzubessern. Wenn man die Mindestmaße vom TVT und dem Säugetiergutachten überhaupt bei Privatpersonen anwenden kann.
Der Privathalter hat nach dem TSG zwar die Pflicht, sich über die Haltungsansprüche der gehaltenen Tierart zu informieren. Aber bei der bestehenden Fülle an Informationsangeboten kann man wahrscheinlich nicht erwarten, dass ein Einsteiger in die Tierhaltung spontan auf die Merkblätter vom TVT stößt und diese als (offizielles) Maß der Dinge erkennt. Wir alle kennen hier die netten kleinen Ratgeberbüchlein über Haustiere und die Beratung in Tierhandlungen, die ebenfalls mit dem Engagement der Mitarbeiter steht und fällt. Woran soll eine Privatperson erkennen, dass erhaltene Informationen schlecht waren? Ich denke, da besteht noch eine ziemlich große Grauzone.

@jaw
Auf eine Bezug aus dem Ausland hätte ich jetzt auch getippt.
 

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
Die BMELV-Vorgaben 'gelten' ausschließlich für Privatpersonen, da es für die (industrielle) Massenreproduktion ja immer diverse Ausnahmegenehmigungen gibt. U.a. gelten so weit ich mich erinner die Mäuse-Mindestmaße explizit nicht für Labormäuse - die dürfen auch massenweise auf einem Bruchteil der Mindestfläche gehalten werden.
 
Messages
514
Reaction score
0
Nicht nur für Privatpersonen, auch für Zoos und Co.

Ausnahmen gibt es auf jeden Fall für Versuchstierhaltungen und gewerbliche Nutztierhaltungen. Dazu dürften aber keine Züchter von Heimtieren zählen.
Tierhandlungen haben etwas verringerte Anforderungen an die Haltung, in erster Linie die Mindestmaße. Das beruht aber auf der Annahme, dass es sich um eine vorrübergehende Haltung von weniger als drei Monaten handelt.
 
Top Bottom