Brauche Argumentationshilfen und Strategien

PsyOp

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Ein fröhliches neues Jahr,

und da bin ich auch schon beim Thema. Wenn es hier falsch eingeordnet ist, dann bitte lieber Mod verschiebe es.

Ich habe eine fröhliche Klage am Hals und versuche mal hier Argumentationshilfen oder Strategien zu erfahren wie ich mich dagegen wehren kann.

Es geht um das Füttern von Vögeln.

Die Klage lautet
...Beklagte wird verurteilt...es zu unterlassen … vom Balkon … im Erdgeschoss ..freilebende Vögel in der Art und in dem Umfang zu füttern, dass Tauben und Ratten angelockt und gefüttert werden und die Balkone des Hauses....sowie die Außenanlage... mit Taubenkot sowie Vogelfutter und Futterresten verunreinigt werden.

Zur Begründung
Seit... Anfang des Jahres ...füttert Beklagte täglich... Hierfür verstreut Beklagte flächendeckend auf dem Boden des Balkons Vogelfutter und stellt zusätzlich offene Futterschalen auf der Brüstung des Balkons auf.

Als Beweis
wird ein Angestellter des Eigentümers und ein paar Fotos, die von einem fröhlichen Nachbarn über mir gemacht wurden, angeführt. Die Bilder wurden von dem Balkon über mir gemacht und zeigen den Boden meines Balkon, die Brüstung mit den zwei Untertassen, die ich zum füttern verwende, und ein Teil des Grünstreifens vor dem Haus.
Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten

Weiter heißt es
...da Beklagte offene Futterschalen verwendet.. ...werden auch Tauben angelockt. Die Tauben fliegen sowohl den Balkon … als auch die Balkone der weiteren Mieter … ..an und setzen sich... ...nieder und verunreinigen … die Balkone mit Taubenkot. ...insbesondere die Mieter über der Wohnung...
… angelockte Tauben setzen sich täglich auf den Balkon der Zeugen... und verkoten und verschmutzen diesen mit Futterresten in einem derartigen Ausmaß, dass die Mieter gezwungen sind, ihren Balkon täglich zu reinigen und den Balkon weder zu Erholungszwecken noch zum Trocknen von Wäsche nutzen können.

Beweis ... Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten

… Auch die Außenanlagen werden durch Vogelkot, insbesondere Taubenkot, sowie Vogelfutter, übermäßig verschmutzt.

Beweis ... Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten

...Ferner werden Ratten von dem in der Außenanlage sowie auf dem Balkon … liegenden Futterresten angelockt.

Beweis
Fotoablichtung einer angelockten Ratte ..

...Hausordnung.. untersagt ..vor und auf dem Grundstück ...Tauben zu füttern … (Taubenkot = Krankheitserreger.)... für die Mieter des Hauses besteht Gesundheitsgefahr … ..greift die Bausubstanz, namentlich Balkonbereich an.

Beweis
Sachverständigengutachten.
 

mus musculus

Mausfrau
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Guten Morgen,

offenbar hast Du schon eine Abmahnung erhalten, das Füttern aber fortgesetzt und wirst jetzt vom Vermieter auf Unterlassung verklagt. Da solltest Du Dich lieber beim Mieterverein beraten lassen als im Mäuseforum ;)
 

tube

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Das würde ich auch vorschlagen, aber evtl ist ja hier jemand, der sich mit dem rechtlichen da auskennt. Ich gehe aber stark davon aus, dass du das Füttern unterlassen musst ;) Da habe ich schon ganz andere Sachen gehört, die man entfernen musste, weil die anderen Mieter sich gestört gefühlt haben...und ich finde diese Klage nichtmal unbegründet, ich möchte auch nicht, dass mein Balkon vollgeschissen wird, weil mein Nachbar die Vögel anlockt..Sorry, aber dafür muss man dann Verständnis haben...Man kann doch auch im Garten ein Vogelhäuschen aufstellen, das reicht ja..
 

stefanie

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Garten muss man erst mal haben ....

Ich stelle mich aber auch darauf ein, dass ich nach Umzug in einen großen Wohnblock in der Stadt das Füttern werde unterlassen müssen....
Taubenkot ist wirklich wortwörtlich ätzend

Ich fürchte auch, da hilft nichts mehr als der ehrenhafte Rückzug.
Nicht zuletzt den Ratten zuliebe - die sollen lieber woanders hin, in Deiner Gegend dürften sie höchst gefährlich leben
 

Diamond

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Ich wohne auf dem Land in einem eigenen Haus und habe diese Probleme somit nicht, aber ich habe Seiten der Tiere schlechte Erfahrungen mit zu offenen vogelhäuschen gemacht.

Unser vogelhäuschen war sehr groß und hatte dem entsprechend auf große Öffnungen. Somit bedienten sich ständig riesige Raben an dem Futter. Die kleinen Vögel, denen das Futter zu gute kommen sollte, hatten keine Chance und wurden regelrecht aggressiv vertrieben.

Vielleicht hilft es bei dir auch wenn du dir ein kleines anschaffst an das die Tauben nicht ran reichen. Wobei du es wohl erstmal ganz lassen müsst damit sie wieder weg gehen. außerdem solltest du das Vogelhaus möglichst nah an deine Hauswand stellen damit es von oben nicht gleich gesehen wird.

Ebenfalls solltest du dir mal überlegen ob du deinen Balkon irgendwie gegen das herunterfallen von Körnern schützen kannst ?!? Ich kenne ja die Örtlichkeiten nicht. Vielleicht kann man dort ein feines Netz oder Draht anbringen. So könnte Wasser abfließen aber die vogelfutterreste würden praktisch gesiebt werden.

Gerne frage ich auch meinen Partner nochmal wenn er nach Hause kommt. Er ist immobilienkaufmann und kennt nich dementsprechend sehr gut mit Mietrecht aus.
 

chibi

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Also ersteinmal: Das LG Berlin hat (Az.: 65 S 540/09) festgestellt, dass das es sozialadäquat ist, Vögel auf dem Balkon, im Garten oder der Terasse zu füttern. Es ist also erlaubt. Nachbarn müssen es laut diesem Urteil hinnehmen, wenn Körner oder Kot auf ihrem Balkon landen. Das Füttern überschreitet nach diesem Urteil nicht die Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs der Wohnung. Problematisch ist es erst, wenn die Verschmutzungen unverhältnismäßig hoch sind und der Vermieter darf in der Tat das Füttern von Tauben verbieten.

Ich würde Dir auch raten zum Mieterschutzbund zu gehen. Argumentativ könnte man sagen, dass das Ausstreuen des Vogelfutters allein sozialadäquat ist. Dass dadurch unter Umständen auch Tauben angelockt würden, kann kaum verhindert werden. Du hast ja sicherlich kein Taubenfutter verstreut, das lässt sich ja nachweisen. Und dadurch, dass Dir untersagt wird, Futter zu verstreuen (was ja laut diesem Urteil sogar erlaubt ist), wird ja eben dieses Recht stark eingeschränkt. Bleibt noch zu klären inwieweit in Deiner Gegend überhaupt ein Taubenproblem/Rattenproblem besteht. In jedem Fall würde ich aber auch gegen die Abmahnung vorgehen.

Ich würde mir jedenfalls durch das Schreiben das Vögelfüttern nicht komplett untersagen lassen, dennoch würde ich, zumindest vorerst bis die Angelegenheit geklärt ist, auf Vogelhäuschen zurückgreifen.
 

PsyOp

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Vielen Dank für die Antworten,

ja ich füttere Vögel, dafür fülle ich zwei Untertassen täglich mit Vogelfutter. Weil sich die Vögel aber nicht benehmen können, landet davon viel auf den Balkonboden und weil ich parterre wohne auch direkt davor.

Ich will nur die Spatzen füttern, da die Population der Sperlinge in den letzten Jahren in der Stadt
stark zurückgegangen ist, und weil sie nicht im Winter gekommen sind, habe ich das ganze Jahr über angefangen sie zu Füttern.
Dabei kamen auch ein Pärchen Tauben und zwei Solotauben, die ich meist verscheuchte. Ich installierte Zweige um die Tauben am futtern zu hindern. Seit dem Herbst habe ich nur noch Spatzen, Meisen und ab und an mal einen Eichelhäher gesehen, der aber nur nach Spatzen Ausschau hielt.

Wegen der Ratten wurde vom Eigentümer auf dem Grundstück Giftköder ausgelegt. Die Ratten waren vor meinem Füttern schon da und waren im Frühjahr erfolgreich ausgerottet, lt. Kammerjäger.

Ich bekam zwei Aufforderungen, davon eine Abmahnung. Nach der ersten bin ich zu einem Anwalt und argumentierte mit dem Berliner Urteil.

Urteilsdatenbank: LG Berlin, 65 S 540/09 - Mein-Nachbarrecht.de - Recht in Haus, Garten und Nachbarschaft

Ich könnte eure Hilfe brauchen, auch weil z.B. der Artikel in der Badensche Zeitung das ganzjährige Füttern anders darstellt.

Haus & Garten: Urteil: Mieter dürfen Singvögel füttern - badische-zeitung.de

Die Fragen die ich mir noch stelle sind
Erstens, fliegen Tauben auf den Balkon über mir um Futter, das bei mir liegt, dort zu suchen?
Zweitens, werden meine Persönlichkeitsrechte durch die Fotos verletzt?
 

jaw

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Doofe Situation, aber die Klage ist IMHO recht gründlich formuliert, denn sie ist nicht darauf ausgelegt, dir das Singvögel füttern zu verbieten, sondern sie beruht auf 3 Schwerpunkten:
* Tauben füttern - ist in manchen Stadtverordnungen an sich sogar schon strafbar (ein hiesiger Fall brachte 1500 € Strafe für Taubenfüttern entgegen der Gemeindeverordnung ein).
* Ratten füttern - die gelten uneingeschränkt als Schädlinge
* übermäßige Beeinträchtigung der anderen Mieter

Das Taubenfütterungsverbot ist zwar umstritten, aber aktuell legitim, da Tauben auf Grund von Krankheitsübertragung (umstritten, und AFAIK nicht einwandfrei nachgewiesen) so wie Schäden an Gebäuden durch Kot ebenfalls als Schädlinge eingestuft werden können. Somit beruht die Anklage auf dem Anfüttern von Schädlingen, so wie der übermäßigen Beeinträchtigung der Mieter/der Mietsache.

Bei den Persönlichkeitsrechten ist IMHO nichts zu machen, denn so lange dabei kein Hausfriedensbruch begangen wurde, ist das legitim. Wurde z.B. bei deinen Nachbarn geklingelt und gefragt, ob man mal kurz auf den Balkon/die Terrasse dürfe, bzw. wurden Beobachtungen/Fotos dergestalt gemacht, dass jeder Mensch sie ohne besondre Hilfsmittel machen kann (z.B. ein Foto von einem nach oben gestreckten Arm aus, aber ohne Leiter etc.), dann sind die absolut legitim.
Eben so, wenn die Beobachtungen von Bereichen außerhalb deiner Mietsache (sprich: der Terrasse) aus gemacht wurden. Wenn dazu zwingend ein Betreten deiner Terasse notwendig ist, dann liegt allerdings definitiv eine Verletzung deiner Wohnung, und somit Hausfriedensbruch vor.

Die Geschichte wirkt leider gar nicht nach einem einfachen Luftschuss, den man mit 2-3 Argumenten aushebeln könnte, sondern wirkt sehr fundiert und durchdacht. Da würde ich definitiv unbedingt einen Juristen ein schalten.
 

Sinistrasi

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ein Foto von einem nach oben gestreckten Arm aus, aber ohne Leiter etc.), dann sind die absolut legitim.

Ich dachte immer, derlei Bilder werden gar nicht als Beweis anerkannt... ich weiß von jemandem, der mal ein "KFZ-Delikt" auf seinem Privatgrundstück gefilmt und fotografiert hat, das ist NICHT als Beweismittel anerkannt worden.
 

mus musculus

Mausfrau
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Ich bekam zwei Aufforderungen, davon eine Abmahnung. Nach der ersten bin ich zu einem Anwalt und argumentierte mit dem Berliner Urteil.

Was hat denn der Anwalt gesagt? Ich glaube, hier hat niemand die Erlaubnis zur Rechtsberatung. ;)
 

PsyOp

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Das die Klage auf das Füttern von Tauben und Ratten reduziert wird, war zu erwarten. Da steckt eine Kanzlei dahinter die vom Eigentümer mit unbegrenzten finanzielle Mittel ausgestattet werden kann, da bei vielen Tausend Mietern immer wieder mal ein Rechtsstreit von ihnen bestritten wird. Sie haben auch ein Sachverständigengutachten, was ich noch nicht gesehen habe. Auch das Foto mit der Ratte habe ich noch nicht im Original gesehen.

Ein RA ist schon beauftragt, nur ist es so wie beim TA, wenn man nicht sagt welche Untersuchung gemacht werden sollte und was man vermutet was helfen könnte wird u.U. nicht in diese Richtung behandelt.

@mus musculus: Meiner Meinung nach kann Rechtsberatung nur von RAen gemacht werden, das hier ist ein Meinungsbild von Usern für User.
P.S Für Mäuse bremsen ist verboten – war das jetzt eine Rechtsberatung? ;)

Ich habe erst nächste Woche einen Termin.
 

jaw

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Rechtsberatung bedarf seit vielen Jahren keinerlei Erlaubnis mehr, das Beratungsmonopol wurde fallen gelassen. Nur als Anwalt ausgeben darf man sich bei einer Beratung natürlich nicht.

Fotos sind immer dann als Beweismittel zulässig, wenn an der Authentizität des Fotos und somit der Rechtschaffenheit des Fotografs keinerlei Zweifel besteht. Ein von der Polizei aufgenommenes Foto wird somit also grundsätzlich immer als Beweismittel zugelassen, außer man kann nachweisen, dass es manipuliert wurde. An sonsten ist es Ermessenssache des Richters, ob es zugelassen wird, oder nicht. Besteht berechtigter Zweifel, dann wird es nicht zugelassen.
Es gibt auch technische Methoden, Aufnahmen fälschungssicher zu machen. Damit aufgenommene Fotos und Videos werden auch als Beweise zugelassen.
Fotografiert das Ordnungsamt, dann kann man davon ausgehen, dass die Bilder ebenfalls zugelassen werden.
 

mus musculus

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Immerhin ist das Forum öffentlich einsehbar... Ein "Meinungsbild von Usern" hilft Dir auch nicht wirklich.

Es ist wohl auch eine Überlegung wert, ob es sich lohnt, wegen dem Füttern das Mietverhältnis aufs Spiel zu setzen. Es steht ja letztlich eine Kündigung wegen Vertragsverletzung im Raum. Da würde ich mich nur auf professionellen Rat verlassen. Und nur ein Anwalt haftet für den Rat, den er erteilt. Das Forum nicht.

Wer zur Rechtsberatung befugt ist, steht übrigens im Rechtsberatungsgesetz. *ätsch*
 

PsyOp

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Off Topic:
Und was steht da drin? Ich darf mich nicht mit anderen austauschen? :unsure:
Sorry war nur eine rhetorische Frage. Außerdem habe ich mich schon zwei mal dazu geäußert.
...versuche mal hier Argumentationshilfen oder Strategien zu erfahren...
Ein RA ist schon beauftragt, nur ist es so wie beim TA, wenn man nicht sagt welche Untersuchung gemacht werden sollte und was man vermutet was helfen könnte wird u.U. nicht in diese Richtung behandelt.

Von Kündigung war noch nicht die rede. Das habe ich beim ersten Anschreiben schon bedacht und mir deshalb einen RA genommen.
 
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mus musculus

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Ein privates Meinungsbild dürfte sowohl Gegenseite als auch Gericht herzlich egal sein. Wenn Du zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehst, dann sollte der wissen, was er tut. Wenn Dir wegen dem Vögel füttern nicht gekündigt werden kann, dann wird Dein Vermieter eben den nächstbesten Anlaß zur Kündigung nutzen. "Auf dem Kieker" hat er Dich nach der Abmahnung allemal. Er wird bestimmt nicht ewig mit Dir streiten wollen. Das wäre doch ein Thema für den Anwaltstermin. =)

Ach so:
 
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Sinistrasi

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Ordnungsamt und Polizei ist ja nun auch eine andere Komponente als ein privat gemachtes Foto... wenn man ein wenig googelt wird auch deutlich, dass es keine wirklich stringente Vorgehensweise bezüglich privater Fotos als Beweismittel gibt.

Aber wenn professioneller Beistand geholt wird, dann wird der ja alles Chancen einordnen können.
 

PsyOp

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Das mit den Beweismitteln ist doch schon mal ein Ansatz mit den ich abklären lassen kann.

Off Topic:
RGD Teil I Paragraph 2 Abs. (3) 5.
 

mus musculus

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Off Topic:
Damit sind Gerichts- und Ratgebersendungen im Fernsehen gemeint. Hier liegt nach Deinem Eröffnungspost ein Fall von § 2 Absatz 1 vor: Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.- Aber genug der Rechthaberei. Ich hoffe, Du findest mit dem Anwalt einen guten Weg *Daumenhoch*
 

SusanneC

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Hallo!

Kannst Du Dir nicht einfach was anderes zum Füttern besorgen, z.B. eine Futtersäule? Da kommen sicher keine Tauben ran, und die Vögel sitzen zum fressen nicht im Kot ihrer Artgenossen. Und runter fallen können da auch nur Spelzen.

Muss man es denn unbedingt bis vor Gericht ziehen wenn doch wirklich Tauben angelockt werden? Das würde das Ganze Thema doch deutlich abfedern und Dir viel Ärger ersparen. So fürchte ich, dass Du auch durchaus verlieren kannst und das Füttern dann verboten wird. Und Du trägst dann auch die Kosten, auch für die Anwälte der gegnerischen Seite.
 

Spatzi

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Was auch gegen Tauben hilft, ist ein Käfig ums Futter herum. Die kleinen Sperlinge können durchschlüpfen und die Tauben müssen zusehen ;D Die gibt es zB. bei Vivara, hier ein Bild: https://www.vivara.de/var/cache/8276eab365ab9df87f665d8d82da7f92.jpg Kommen denn Felsentauben auf den Balkon? Das wären ja die einzigen Tauben, die als "Seuche" gelten. Bei mir sind es öfter Türkentauben und Ringeltauben. Taube sollte ja nicht gleich Taube sein, auch wenn der Vermieter keine Ahnung davon hat.
 
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