Ein fröhliches neues Jahr,
und da bin ich auch schon beim Thema. Wenn es hier falsch eingeordnet ist, dann bitte lieber Mod verschiebe es.
Ich habe eine fröhliche Klage am Hals und versuche mal hier Argumentationshilfen oder Strategien zu erfahren wie ich mich dagegen wehren kann.
Es geht um das Füttern von Vögeln.
Die Klage lautet
und da bin ich auch schon beim Thema. Wenn es hier falsch eingeordnet ist, dann bitte lieber Mod verschiebe es.
Ich habe eine fröhliche Klage am Hals und versuche mal hier Argumentationshilfen oder Strategien zu erfahren wie ich mich dagegen wehren kann.
Es geht um das Füttern von Vögeln.
Die Klage lautet
...Beklagte wird verurteilt...es zu unterlassen … vom Balkon … im Erdgeschoss ..freilebende Vögel in der Art und in dem Umfang zu füttern, dass Tauben und Ratten angelockt und gefüttert werden und die Balkone des Hauses....sowie die Außenanlage... mit Taubenkot sowie Vogelfutter und Futterresten verunreinigt werden.
Zur Begründung
Seit... Anfang des Jahres ...füttert Beklagte täglich... Hierfür verstreut Beklagte flächendeckend auf dem Boden des Balkons Vogelfutter und stellt zusätzlich offene Futterschalen auf der Brüstung des Balkons auf.
Als Beweis
wird ein Angestellter des Eigentümers und ein paar Fotos, die von einem fröhlichen Nachbarn über mir gemacht wurden, angeführt. Die Bilder wurden von dem Balkon über mir gemacht und zeigen den Boden meines Balkon, die Brüstung mit den zwei Untertassen, die ich zum füttern verwende, und ein Teil des Grünstreifens vor dem Haus.
Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten
Weiter heißt es
...da Beklagte offene Futterschalen verwendet.. ...werden auch Tauben angelockt. Die Tauben fliegen sowohl den Balkon … als auch die Balkone der weiteren Mieter … ..an und setzen sich... ...nieder und verunreinigen … die Balkone mit Taubenkot. ...insbesondere die Mieter über der Wohnung...
… angelockte Tauben setzen sich täglich auf den Balkon der Zeugen... und verkoten und verschmutzen diesen mit Futterresten in einem derartigen Ausmaß, dass die Mieter gezwungen sind, ihren Balkon täglich zu reinigen und den Balkon weder zu Erholungszwecken noch zum Trocknen von Wäsche nutzen können.
Beweis ... Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten
… Auch die Außenanlagen werden durch Vogelkot, insbesondere Taubenkot, sowie Vogelfutter, übermäßig verschmutzt.
Beweis ... Inaugenscheinnahme / Sachverständigengutachten
...Ferner werden Ratten von dem in der Außenanlage sowie auf dem Balkon … liegenden Futterresten angelockt.
Beweis
Fotoablichtung einer angelockten Ratte ..
...Hausordnung.. untersagt ..vor und auf dem Grundstück ...Tauben zu füttern … (Taubenkot = Krankheitserreger.)... für die Mieter des Hauses besteht Gesundheitsgefahr … ..greift die Bausubstanz, namentlich Balkonbereich an.
Beweis
Sachverständigengutachten.