Brauche Argumentationshilfen und Strategien

PsyOp

New member
Messages
1.750
Reaction score
0
So jetzt ist es raus, ich habe das Urteil des Amtsgerichts

Ich hatte mit folgenden Punkten argumentiert.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

bei ihrer Urteilsfindung bitte ich Sie folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

1. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.05.2010 (65 S 540/09)

2. Das Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 01.09.2011
(8 A 396/10)

3. Den Prüfungsbericht über den „Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen“[1] des Instituts für Massivbau der TU Darmstadt vom 26.08.2004 (Nr. 195.04)

4. Die Aussagen von Tom Stiebert Dipl. iur.[2] und Gudrun Stürmer, Vorsitzende vom Stadttaubenprojekt e.V. sowie meine persönliche Motivation und Einschätzung


Motivation:

In den letzten 30 Jahren ist der Bestand der Sperlinge auf die Hälfte zurückgegangen. Er steht auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands[3] und wurde vom Naturschutzbund Deutschland[4] und dem Landesbund für Vogelschutz[5] 2002 zum Vogel des Jahres erklärt.

Durch die Gartenpflege der Hausverwaltung werden Pflanzen und Insekten vernichtet, die eine der Nahrungsgrundlagen für diese Vögel bilden. Das sind Gründe für mich die Vögel zu füttern.

Zwei Untertassen auf meiner Balkonbrüstung sollen der Population der Vögel helfen und dem Nahrungsentzug entgegenwirken.


Zur Belästigung der Nachbarn durch Tauben und zum Taubenfütterungsverbot:

Das Urteil des Landgerichts Berlin (1.) sagt aus, dass das Füttern nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegen steht und wird vom Landgericht so begründet, dass

Zitat aus dem Urteil:

...es zu einem Balkon gehört, dass dort Vögel, Insekten, Regen, Wind und Sturm hin gelangen und eben auch Vogelkot. Das gelte umso mehr, wenn sich das Wohnhaus im begrünten Bereich befindet. Das Auftreten von Vogelkot sei deshalb bei Balkonen und Terrassen nicht zu vermeiden...


Zur Schädigung der Bausubstanz durch Vogelkot:


Über den Prüfungsbericht der TU Darmstadt[1] (3.) sagt Gudrun Stürmer (4.):

Die verschiedenen Baumaterialien müssten Jahrzehnte bis Jahrhunderte Taubenkot exponiert sein, um über rein kosmetische Beeinträchtigungen hinausgehende Schäden zu erwerben.



Zur Gesundheitsgefährdung durch Vogelkot:

Bei der Betrachtung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (2.) stellt Tom Stiebert fest,

dass die „Gesundheitsgefährdung der Menschen“ und die „Substanzschäden an öffentlichen und privaten Gebäuden“ durch die Tauben nach diesem Urteil eine „abstrakte Gefährdung“ seien. „Allerdings gilt dies nur dann, wenn diese in einer gehäuften Population auftreten – eine Taube allein ist noch kein Schädling.“[6]

Zitat aus dem Urteil:

Das ist der Fall bei Schwärmen ab einer Größenordnung von etwa 10 Tieren pro 100 Quadratmeter Grundfläche.

Gudrun Stürmer sagt in einem Interview[7]:

Krankheiten von Tauben sind Zoonosen die meldepflichtig sind. Bis 2005 gab es Anfragen an die Bundesdeutschen Gesundheitsämter und es lagen keine Fälle vor. In den jährlichen Zoonose-Berichten des Bundesinstitut für Risikobewertung[8] spielen verwilderte Haustauben überhaupt keine Rolle.


Zur Verunreinigung durch Futterreste:

Das von mir eingesetzte Futter besteht ausschließlich aus Körner die speziell auf die Bedürfnisse von Kleinvögel ausgerichtet sind.
Ich füttere weder Essensreste aus dem Haushalt, noch andere Futtermittel, welche Ratten anlocken könnten oder den Vorgartenbereich verschmutzen.


Fazit:

Ich muss, wie jeder andere Mieter auch, die Anwesenheit von Tauben tolerieren. Es ist nicht mein Ziel sie mutwillig anzulocken.
Weil vier Tauben vereinzelt meine Futterstelle aufsuchen und die Grünfläche vor meinem Balkon mehr als 2000 m² hat, liegt nach dem Berliner Urteil (1.) eine hinzunehmende Belästigung und nach dem Hessischen Urteil (2.) weder eine gehäufte Population von Tauben, noch eine abstrakte Gefährdung der Gesundheit vor. Eine Belästigung der Nachbarn durch Tauben konnte während der Verhandlung ohnehin nicht belastbar nachgewiesen werden.

Um das Taubenfütterungsverbot der GAGFAH einzuhalten habe ich erfolgreich die Teller mit Zweigen abgedeckt, welche die Tauben an der Futteraufnahme behindern.

Eine Substanzschädigung durch Taubenkot wird durch den Darmstädter Prüfbericht[1] entkräftet.

Gelangen Futterreste in den Vorgarten, so wachsen dort lediglich neue Pflanzen und leere Hülsen werden einfach zersetzt. Vogelkot wird durch Regen abgewaschen. Von einer übermäßigen Verschmutzung im Sinne der Anklage, kann also nicht die Rede sein.

Ich sehe mich, durch die o.g. Urteile und Argumente, zur Vogelfütterung uneingeschränkt berechtigt.


Hochachtungsvoll

Quellen


[1] http://www.tierrechte.de/images/stories/Stadttauben/gutachtenbaustoffe.pdf
[2] Uni Bonn - Fachbereich Jura: Tom Stiebert
[3] NABU | Rote Liste der Brutvögel
[4] NABU | Vogel des Jahres | Haussperling / Spatz
[5] Alle Jahresvögel seit 1970 in Bayern | LBV
[6] http://www.juraexamen.info/stadtauben-sind-schadlinge/(25.01.2012)
[7] Mediathek Hessen - Hessen in Fahrt - Die Problemtaube
(Hessen in Fahrt - Die Problemtaube 06.09.2013)
[8] Zoonosen - BfR

Das Urteil im ächsten Post
 

PsyOp

New member
Messages
1.750
Reaction score
0
Im Namen des Volkes
Im Rechtsstreit hat das Amtsgericht für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es zu unterlassen, von dem Balkon der angemieteten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses, freilebende Vögel in der Art und in dem Umfang zu füttern, dass Tauben und Ratten angelockt werden und die Balkone des Hauses sowie die Außenanlagen auf dem Grundstück mit Taubenkot sowie Vogelfutter und Futterresten verunreinigt werden.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 500 € vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist begründet.

Der Unterlassungsanspruch folgt aus § 541 Abs. 1 BGB.

Bei der praktizierten Vogelfütterung handelt es sich um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, der trotz entsprechender Abmahnung fortgesetzt wird.

„Es steht außer Streit, dass die Beklagte regelmäßig Vögel füttert. Die von der Klägerin eingereichten Fotos belegen (selbst wenn man nicht sämtliche Bilder als Beweismittel verwenden dürfte), dass dies über ein normales Maß deutlich hinaus geht und nicht mehr von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst ist. Dass hierdurch Beeinträchtigungen der Mietsache, des Hauses und von Mitmietern verursacht werden, bedarf keiner Beweiserhebung, sondern ist offensichtlich.“

Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:

Die zitierte Entscheidung des LG Berlin vom 21.05. 2010 (65 S 540/09, mm 2011, 37) sieht in Balkonen eine ökologische und ornithologische Nische. Allerdings prüft auch das Landgericht, ob ein bestimmter Grad der Beeinträchtigung durch das Füttern von Vögeln überschritten wird, wobei der Maßstab „lediglich ganz unverhältnismäßige Verschmutzungen“ nicht überzeugen kann. Der Vermieter muss auch „unverhältnismäßige Verschmutzungen“ nicht dulden.

Die eingereichten Fotos zeigen, dass sich Futterreste nicht nur auf dem gesamten Balkonboden ausgebreitet haben, sondern auch großflächig in den Garten vor dem Balkon. Nachvollziehbar ist auch, dass durch diese Futterreste Ratten angelockt werden. Ein solcher Zustand ist nicht mehr vertragsmäßig.

Der Ansicht des Landgerichts, dass das Auftreten von Vogelkot auf Balkonen und Terrassen nicht zu vermeiden sei, schließt sich das Amtsgericht nicht an. Diese Beeinträchtigung würde nicht oder nur in sehr geringem Maße auftreten, wenn der Beklagte die Vogelfütterung unterließe.

Wenig überzeugend ist das Argument, Tauben würden durch die Äste über den Futterschalen abgehalten. Letztlich kommt es darauf aber nicht an, weil die Verunreinigungen genauso durch andere Vögel hervorgerufen werden.

Unerheblich ist auch, ob möglicherweise die Bausubstanz durch den Vogelkot beschädigt wird. Das massive Auftreten des Vogelkots und der Futterreste ist als solches ein vertragswidriger Zustand.

Bei Abwägung der Interessen der Klägerin und der Beklagten war letztlich auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin der Beklagten ihr Hobby nicht vollständig untersagen möchte, sondern ihr ein maßvolles Vogelfüttern auch weiterhin gestattet.
 

Fufu

mausgrau
Messages
6.316
Reaction score
0
Hallo PsyOp!!

Erst mal wollte ich Dir meine vollste (!!!!!) Solidarität bekunden, als ebenfalls überzeugte Vogelfütterin!!!!! Ich habe mir auf meinem Fensterbrett ein 30 cm breites Lärchenbrett hingedübelt und füttere seit Jahren ganzjährig.
Wahrscheinlich zum Mißfallen sämtlicher Nachbarn.

Hab den Thread leider jetzt erst entdeckt und bin noch zu müde, das genau zu lesen - mache ich, wenn ich wach bin.

Aber zwei Dinge: Erstens: Die Vogelfutterstelle so umgestalten, daß nur kleine Singvögel an die Futterstelle kommen. Zweitens: Du brauchst richtige Hilfe von der richtigen Seite.
Versuch mal Dr. Peter Berthold ("Vögel füttern - aber richtig") zu erreichen über die Sielmann-Stiftung.


An die Heinz Sielmann Stiftung
Herrn Dr. Peter Berthold
Gut Herbigshagen
37115 Duderstadt
Tel. 05527 914244
vogelfuetterung@sielmann-stiftung.de

Dem hatte ich vor Jahren einen Brief geschrieben, daß ich jetzt Vögel ganzjährig füttere und war dann total baff, weil der mich daraufhin angerufen (!!!) hat, einfach so, weil er meinen Brief so nett fand. Der setzt sich sehr für die ganzjährige Vogelfütterung ein und ich könnte mir vorstellen, daß er Dir irgendwie weiter helfen könnte.
 
Last edited:

Fufu

mausgrau
Messages
6.316
Reaction score
0
... ich noch mal (nach Kaffee). Mußt Du wirklich 1500 Euro zahlen? SCH... !!!!
Irgendwie ist das echt blöd gelaufen. Aus dem Urteil ist ersichtlich, daß es Dir nicht verboten wurde (werden kann) Vögel zu füttern, sondern nur Vögel auf eine Art zu füttern, die 1. zu übermäßiger Verschmutzung führt, 2. Tauben anlockt, 3. dazu angelegt ist, Ratten anzulocken. Möglicherweise hätte das vermieden werden können, wenn Du zugesagt hättest, das Ganze so umzubauen, daß diese genannten Probleme nicht mehr auftreten.

Anfangs hatte ich auch das Problem, daß die Mieter im Erdgeschoß sich über Vogelkot und Futterreste beschwert haben. Daraufhin habe ich versucht das Problem zu lösen. Dabei sind meine Möglichkeiten platzmäßig arg beschränkt. Es dürfte viel einfacher sein, den Balkon so umzugestalten, daß die Probleme nicht mehr auftreten.

Leider weiß ich nicht, wie Dein Balkon aussieht. Du könntest mit einem Brett das Geländer abdichten, so daß sicher gestellt ist, daß keine Futterreste mehr herunter fallen. Ich habe mein Vogelfenster inzwischen ebenfalls mit Brett abgedichtet. Vorher hatte ich zwischen zwei Bambusstangen, die über das Fensterbrett heraus ragten, ein Fliegengitternetz aufgespannt. Das hat zum einen den Kot aufgefangen und außerdem auch ein wenig die Futterreste. Inzwischen habe ich auf dem Fensterbrett Aquarienkies ausgestreut, den ich zwei mal im Jahr austausche.

Die Tauben sitzen auf dem Balkon darüber, weil sie diesen als Anflug nutzen. (Aus diesem Grunde habe ich Anflugstangen (Äste und so) angebracht, die aber für große Vögel zu leicht sind). Es reicht nicht, daß die Tauben nicht an das Futter kommen, sie dürfen den Futterplatz gar nicht erst erreichen.

Ein Balkon ist eigentlich eine Traumvoraussetzung für ein Vogelparadies! Du könntest in großen Pflanzkübeln Knöterich oder andere Rankpflanzen einsetzen und den Balkon so zuwuchern lassen, daß nur noch kleine Singvögel Anflugschancen haben. Oder Äste und Zweige oder etwas anderes so anbringen, daß eben nur noch die Singvögel den Futterplatz erreichen. Auch hilfreich wäre es, das Futter nicht auszustreuen, sondern Futtermöglichkeiten so aufzuhängen, daß größere Vögel nicht landen können. Dann bleiben auch die Tauben weg.

Außerdem füttere ich inzwischen auch viel Sachen, die keinen Dreck machen, z.B. den Energiekuchen von VIVARA, läßt sich auch selbst herstellen. (Da ist sogar der Dr. Berthold abgebildet, auf der Seite!)

Premium Energiekuchen - Vogelfutter - Vivara Naturschutzprodukte: Vogelfutter, Nistkästen, Futtersäulen und Gartenzubehör.

Ich zeig mal einige Fotos, wie das bei mir aussieht (leider ist das etwas schwierig zu fotografieren, da Gegenlicht).

attachment.php


... von innen ganzes Fenster...

attachment.php


... linke Fensterhälfte mit Tränke ...

attachment.php


... rechte Fensterhälfte mit Futterhäuschen ...

attachment.php


... hängender Futterspender mit Energiekuchen ...

attachment.php


... das ist kein Vogel! Agouti auf Abwegen unten links ...

attachment.php


... aber hier - Nachkomme der Dinosaurier

attachment.php


... Außenansicht ...

Wenn das mit der "Verschmutzung" gelöst ist, bin ich mir sicher, daß man Dir das Füttern nicht untersagen kann. Ich hoffe, Du bekommst Unterstützung von Dr. Berthold (ich würde es wirklich versuchen, den zu erreichen, er ist sehr, sehr nett und Ornithologe). Bitte unbedingt schreiben, wie es weiter geht!
 

Attachments

  • DSC_8772.jpg
    DSC_8772.jpg
    60,5 KB · Views: 52
  • DSC_8789.jpg
    DSC_8789.jpg
    66,2 KB · Views: 56
  • DSC_8793.jpg
    DSC_8793.jpg
    73,3 KB · Views: 53
  • DSC_8796.jpg
    DSC_8796.jpg
    52,4 KB · Views: 52
  • DSC_8797.jpg
    DSC_8797.jpg
    40 KB · Views: 52
  • DSC_8805.jpg
    DSC_8805.jpg
    84,7 KB · Views: 52
  • DSC_8814.jpg
    DSC_8814.jpg
    60,5 KB · Views: 53

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig? Dann würde ich mir auch Hilfe suchen. Besonders, wenn sich ein popeligees Gericht der Argumentation eines übergeordneten Landesgerichts nicht anschließt, dürfte es noch erheblichen Ermessensspielraum geben.

Unbedingt die Fristen einhalten! ggf. erst mal unbegründet fristgerecht Widerspruch gegen das Urteil ein legen, und die Begründung nach liefern. Zurück ziehen geht später auch noch, aber du hast mehr Spielrauim. Wenn das Urteil erst mal rechtskräftig geworden ist, lässt sich nichts mehr ändern.

Rechtsberatung wäre auch sehr empfehlenswert - evtl über Vogelschutzbund o.Ä.
 

mus musculus

Mausfrau
Messages
1.405
Reaction score
0
Meines Erachtens geht das Urteil in Ordnung, zumal es dort ausdrücklich heißt:
"Bei Abwägung der Interessen der Klägerin und der Beklagten war letztlich auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin der Beklagten ihr Hobby nicht vollständig untersagen möchte, sondern ihr ein maßvolles Vogelfüttern auch weiterhin gestattet."

Das Landgericht Berlin scheint solche Fälle wie bei Dir aber wohl weniger eng zu sehen als das Amtsgericht. Deshalb könnte eine Berufung erfolgversprechend sein. Dafür brauchst Du aber einen Anwalt. Nur der ist beim Landgericht postulationsfähig, wie es so schön heißt. Wenn Du selber Berufung einlegst, ist das rechtlich wirkungslos.

Edit: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__78.html
 
Last edited:

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
Meines Erachtens geht das Urteil in Ordnung, zumal es dort ausdrücklich heißt:
"Bei Abwägung der Interessen der Klägerin und der Beklagten war letztlich auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin der Beklagten ihr Hobby nicht vollständig untersagen möchte, sondern ihr ein maßvolles Vogelfüttern auch weiterhin gestattet."

naja, ohne diesen Zusatz dürfte es vermutlich sofort gekippt werden können.
Zumal man diese Formulierung ja noch nicht mal als schwammig beschönigen kann.
 

PsyOp

New member
Messages
1.750
Reaction score
0
Ich freue mich über eure Solidarität und Antworten.

Einen Anwalt hatte ich schon nach der ersten Abmahnung beauftragt.

Die 1500 € sind für die Kläger zu zahlen, wenn sie das Urteil sofort vollstrecken wollen. (Hatte ich so verstanden)

Ich bin schon in Berufung gegangen und suche nun nach einer sinnvollen Begründung. Mit anderen Worten was kann man an diesem Urteil in Frage stellen.

@Fufu, es geht nicht darum bauliche Maßnahmen zu finden. Es geht darum ob gefüttert werden darf oder nicht. Praktisch wurde ja das füttern verboten.
 

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
das Gericht stützt seine Entscheidung ja ausschließlich auf die Fotos, und scheint dabei noch nicht mal geprüft zu haben, ob die als Beweis überhaupt zulässig sind.
Am wahrscheinlichsten scheint es mir, über die Aussagekraft der Fotos das Urteil anfechten zu können. Dazu müsste man allerdings die Bilder haben. Sollte mit Akteneinsicht des Rechtsanwaltes aber kein Problem sein.

Evtl. über Sachverständige vom NaBu, Vogelschutzbund o.Ä.?
 

Fufu

mausgrau
Messages
6.316
Reaction score
0
Rechtstechnisch kann ich gar nichts wirklich Schlaues dazu betragen, weil - das ist wie beim Computer - ein Fachgebiet, wo ich mich problemlos als Vollpfosten bezeichnen kann.

Aber trotzdem denke ich, Du hättest vor Gericht einfach mehr Chancen, wenn ein "guter Wille" erkennbar ist, die von den Nachbarn so empfundenen Probleme zu reduzieren. So wie ich das Urteil verstanden habe, wurde Dir auch nicht grundsätzlich das Füttern verboten, weil das wohl rechtlich problematisch ist, sondern das Füttern in diesem Ausmaße, das zu übermäßiger (was auch immer das ist) und von den Nachbarn nicht hinzunehmender Beeinträchtigung führt.

Daher denke ich, würde es einem Richter leichter fallen, das Füttern nicht zu sanktionieren, wenn irgendwie erkennbar wäre, daß der Verursacher des "Problems" (also Du), gewillt ist, Lösungsansätze zu präsentieren. :D
 

PsyOp

New member
Messages
1.750
Reaction score
0
Die Bilder haben vor Gericht keine Zulässigkeit als Beweismittel, sagt mein Anwalt. Im Urteil steht als Beisatz :

„Es steht außer Streit, die Beklgte regelmäßig Vögel füttert. Die von der Klägerin eingereichten Fotos belegen (selbst wenn man nicht sämtliche Bilder als Beweismittel verwenden dürfte), dass dies überein normales Maß deutlich hinaus geht und nicht mehr von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst ist. Dass hierdurch Beeinträchtigungen der Mietsache, des Hauses und von Mitmietern verursacht werden, bedarf keiner Beweiserhebung, sondern ist offensichtlich.“

Das LG überprüft jetzt nur ob Verfahrensfehler gemacht wurden, sagt mein Anwalt. Außerdem wurden seiner Meinung nach keine Beweise für die Behauptungen zur Gesundheitsgefährdung, Belästigung und dem Anlocken von Ratten angeführt.

Die Offensichtlichkeit ist auch mein Ansatz die gekippt werden soll.


@Fufu Ich habe eine Unterschriftenliste von allen Mietern des Hause, die sich nicht belästigt oder beeinträchtigt fühlen und auch keine Tauben auf ihren Balkon gesichtet haben, außer natürlich die Mieter über mir.
Ich wurde durch sie angezählt und der Rest ist ein Selbstläufer. Vögel füttern → Verwahrung → Abmahnung → Klage → Urteil → Berufung → Pleite → Kündigung → Tierheim *umkipp*


Off Topic:
@jaw, warum muss ich immer ins Kontrollzentrum um zu sehen ob hier neue Post sind, warum erscheit der Thread nicht unter Neue Beiträge?
 
Last edited:

Fufu

mausgrau
Messages
6.316
Reaction score
0
o.k. Vielleicht findest Du weitere Argumentationshilfen in dem Buch "Vögel füttern, aber richtig von dem Dr. Berthold. Der hat nachgewiesen, daß in England die Singvogelpopulation, u.a. gefährdete Arten, deutlich zugenommen haben. In England ist die Ganzjahresvögelfütterung wohl weit verbreitet. Ich finde immer noch, es könnte hilfreich sein, den zu kontaktieren. Vielleicht würde der sich auch als Experte zur Verfügung stellen.
 

PsyOp

New member
Messages
1.750
Reaction score
0
Er ist z.Z im Vogelwarte Radolfzell telefonisch zu erreichen. Ich werde heute versuchen ihn zu erreichen. Meine Mail wurde wohl von einen Mitarbeiter beantwortet.

Zur Berufung werden keine weiteren Argumente für das Vogelfüttern benötigt, sie wurden schon hinreichend Während der Verhandlung erörtert. Es geht nur noch darum wie und ob sie berücksichtigt wurden für das Urteil.
 

jaw

New member
Messages
11.732
Reaction score
0
Off Topic:
Off Topic:
@jaw, warum muss ich immer ins Kontrollzentrum um zu sehen ob hier neue Post sind, warum erscheit der Thread nicht unter Neue Beiträge?
bei mir erscheint der Thread ganz normal unter 'neue Beiträge' - mit 'nem anderen Browser und ausgeloggt ebenfalls - evtl. hilft es, den Browsercache mal zu leeren? :unsure:
Falls du angemeldet bleibst, erst mal abmelden, Cache leeren, und wieder anmelden.
Sonder-Einstellungen im Forum gibt's für diesen Thread keine.
 
Top Bottom