rechtslage

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hallo hab mal ne kurze frage.
man darf ja wirbeltiere nicht töten ohne diesen schein, oder?
aber wenn man seine mäuse lebend zu schlangen oder so setzt ist das erlaubt?
ist jetzt einfach nur ne intressensfrage und ich wuuste nicht wie ich und nach was ich suchen sollte.
 

Anni11

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Hallo,

hallo hab mal ne kurze frage.
man darf ja wirbeltiere nicht töten ohne diesen schein, oder?
aber wenn man seine mäuse lebend zu schlangen oder so setzt ist das erlaubt?
ist jetzt einfach nur ne intressensfrage und ich wuuste nicht wie ich und nach was ich suchen sollte.

welcher Schein? Man darf Tiere töten, sonst stünden doch Metzger immer mit einem Bein im Gefängnis. Tiere sind - so bitter das klingt - rechtlich gesehen eine Sache und bestenfalls wird man für Sachbeschädigung belangt, wenn man ein Tier eines anderen Menschen tötet.

Im Zweifelsfall kann man, wenn man ein Tier nicht artgerecht tötet vom Tierschutzverein belangt, aber wenn die Tiere nicht leiden müssen, gibt es keine rechtliche Handhabe.

Lg

Anni
 
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Man darf Tiere NICHT Töten wo hast du das den her anni?

Offt schon gab es Diskusionen über Töten oder nicht und jedesmal hies es das man es NICHT darf.

Wirrbellose darf man töten zb Garnelen oder Schnecken aber keine Wurbeltiere. Dazu braucht mann soviel ich weis einen Schein. Die meisten Schlangenhalte haben soetwas oder die Tiere sind gemeldet und somit ist es dem Schlangenhalter erlaubt Lebendige Mäuse, Ratten Ninnchen ect zu füttern
 

Spidermouse

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aber wenn man seine mäuse lebend zu schlangen oder so setzt ist das erlaubt?

DAS habe ich mich auch schon oft gefragt. Meiner Meinung nach widerspricht das dem Tierschutzgesetz, da hier nicht "unter Vermeidung von Schmerzen" getötet wird.
Metzger brauchen einen Sachkundenachweis.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen
zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines
Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten,
haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Außerdem meine ich, es ist gerade eine Gesetzesänderung in der Mache, die das Tier nicht mehr als Sache sieht. (Oder gibts die schon? Irgendwas war da..)
 

Anni11

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Hallo,

DAS habe ich mich auch schon oft gefragt. Meiner Meinung nach widerspricht das dem Tierschutzgesetz, da hier nicht "unter Vermeidung von Schmerzen" getötet wird.
Metzger brauchen einen Sachkundenachweis.



Auszug aus dem Tierschutzgesetz:


Außerdem meine ich, es ist gerade eine Gesetzesänderung in der Mache, die das Tier nicht mehr als Sache sieht. (Oder gibts die schon? Irgendwas war da..)

Aha? Also die Maus im Keller erst betäuben, bevor man die Falle aufstellt?:unsure: Ich werde mich mal richtig erkunden, bevor hier Wunschvorstellungen, ethisch-moralische Fragen und rechtliche Bestimmungen durcheinander gemischt werden.

Lg

Anni
 
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den sachkundenachweis braucht man nur, wenn man gewerblich tiere tötet, soweit ich weiß
 

DarkDevil

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das ist auch sone Sache, manche Schlangen nehmen ja nur lebendiges Futter...
Aber mit Mäusefallen ... die kann man ja wirklich einfach so im Handel kaufen und zwar jeder Depp.
Das ist ja auch töten ohne Schmerzvermeidung. Und jenachdem wie das Tier dann auchnoch in die Falle geht, gehts ja nichtmal schnell *Angst*
 
S

Scotchbride

Guest
Außerdem meine ich, es ist gerade eine Gesetzesänderung in der Mache, die das Tier nicht mehr als Sache sieht. (Oder gibts die schon? Irgendwas war da..)

Davon wüsste ich jetzt nichts, allerdings ist es so, daß im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, Privatrecht) Tiere immernoch als Sache angesehen werden (z.B. Fundsache, wenn du eine Schachtel ausgesetzter Mäuse findest oder wenn Nachbars Wuffi deinen Garten umgepflügt hat) und im TierSchG das Tier als solches natürlich als Lebewesen. Je nachdem welches Gesetz greift ist ein Tier also Lebewesen oder Gegenstand.

Wobei das BGB eher den Menschen schützen bzw. Recht geben soll als einem Tier...

Gruß,
Scotty
 

Spidermouse

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Mausefallen sind dann wohl ein zulässiges Schädlingsbekämpfungsmittel, sonst wären sie ja im Handel verboten. Ist aber trotzdem gruselig..

Ich verstehe den Text so (und hier gehts um Heimtiere, die Maus im Keller ist ein "Schädling", da wird das anders gehandhabt): Die Schlange die nur lebende Mäuse frisst, muss diese bekommen (vorher betäuben möglich? Kenne mich da nicht aus, für Betäubungsmittel braucht man ja bestimmt auchn Schein?), die, die auch Frostfutter frisst, sollte das bekommen.
Aber: wer kontrolliert das schon und wie viele Schlangenhalter setzen sich mit dem Tierschutzgesetz in Bezug auf die Futtertiere auseinander?

Ach ja: "Aha? Also die Maus im Keller erst betäuben, bevor man die Falle aufstellt?" Das wär nicht nötig gewesen wenn du meinen Beitrag vollständig gelesen hättest..
 
Last edited:
D

detwaxy

Guest
1) tiere sind sachen

2) wenn ich ne maus in ner mausefalle töte, oder ner schlange ne maus versetzte ist das nicht gewerblich.

das wäre es wenn ich frostmäuse herstelle oder schädlingsbekämpfer bin. und DANN brauche ich nach dem tierschutzgesetzt einen schein.

zumindest nach der deutschen rechtslage
 

Optimus_Prime68

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BGB said:
§90a
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Tiere sind keine Sachen, es werden nur Sachrechte angewand wenn keine andere Vorschrift existiert.
Das töten von Warmblütlern ist jedem verboten der keine Sachkenntnis durch Prüfung und/oder Ausbildung besitzt und muss durch vorheriges Betäuben geschehen.
 
D

detwaxy

Guest
gut sie gelten nicht als sachen, aber werden als solche behandelt werden... sonst wäre ein verkauf nicht möglich.

und es hat genug gerichte beschäftig wann ein tier als gebraucht oder nicht gebraucht gilt
 

Ben

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...richtig. Ein Tier zu verletzen das Eigentum von jemand anderem ist erfüllt deshalb auch den Tatbestand der Sachbeschädigung.
 
D

detwaxy

Guest
er (oder sie... man weiß ja nicht wer von beidem am computer hängt) möchte damit ganz sinnfrei erklären das menschen ja von der hinsicht aus auch sachen sind *Wand*
 
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