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Hab auch unterschrieben.
Dir ist schon bewusst, dass in den Personenkreis, den du hier allgemein als "Mörder" bezeichnest, auch Tierärzte fallen, die schwer kranke oder verletzte Tiere erlösen?
Bzgl. "Töten" eines Wirbeltieres greift ja §4 - nur finde ich dort nichts über die "Sinnhaftigkeit" als Voraussetzung, ein Tier überhaupt töten zu dürfen, nur über nötige Kenntnisesse des Mörders und die fachgerechte Mordausübung...
Dir ist schon bewusst, dass in den Personenkreis, den du hier allgemein als "Mörder" bezeichnest, auch Tierärzte fallen, die schwer kranke oder verletzte Tiere erlösen?