richtig jaw, es gibt hier ein Gesetz. Doch leider hält sich keiner dran
Tierschutzgesetz - Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Die Auslegung des TSG auf der verlinkten Seite ist aber auch nicht ganz richtig.
Für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch "sonstigen Umgang mit Tieren" reicht es nämlich nicht, wenn man "mal am anderen Ende einer Hundeleine hing". Der Nachweis darüber muss in einer Prüfung erbracht werden mit einem schriftlichen, sowie einem mündlichen/praktischen Teil. Zum Beispiel möglich beim BNA (
Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutze. V.), aber auch bei entsprechenden regionalen Gutachtern. Bei Letzteren ist allerdings nicht gegeben, dass der Sachkundenachweis bundesweit anerkannt wird.
Die Auslegung geeigneter Räumlichkeiten ist ebenfalls nicht so lapidar. Zu den erwähnten "Einrichtungen" gehören nämlich auch die Tiergehege selbst. Im Tierschutzgesetzt selbst ist zwar nicht näher dargelegt, wie die im Einzelnen auszusehen haben, es gibt aber diverse Richtlinien, die zur Beurteilung herangezogen werden. Da wären zum Beispiel die verschiedenen Merkblätter vom TVT (
TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Merkblätter (pdf)) oder das Säugetiergutachten (Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996).
Mit einem kleinen Jungen, der Rennmäuse vermehrt, hat das allerdings wenig zu tun. Das ganze Prozedere interessiert den Gesetzgeber nämlich erst, wenn eine gewerbsmäßige Zucht vorliegt. Laut BNA gilt: "Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr 2000 EUR jährlich zu erwarten ist." Zu Reptilien und Vögeln haben sie noch Richtwerte zur Anzahl der gehaltenen und/oder gezüchteten Tiere genannt, zu Heimtier
säugern steht da nichts Genaueres.
Soweit die Theorie. Bei gewerbsmäßigen Züchtern und Händlern steht und fällt natürlich alles mit der Motivation und Gewissenhaftigkeit der zuständigen Veterinärämter (und der kriminellen Energie der Gewerbetätigen). Wie diese Anforderungen an eine gewerbliche Zucht mit den Makrolonkolonnen von Futtermäuse und -ratten Züchtern zusammenpasst, erschließt sich mir nämlich auch nicht.