deftone
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Das Tierschutzgesetz gibt mir recht: §2 Tierschutzgesetz: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden."
Das leid der Lebendfütterung ist vermeidbar, denn Schlagnen und andere Reptilien können meistens auch mit totem Fleisch gut überleben!! Das lLeben eines Tieres zu opfern um einem andern Tier die Lebensqualitet zu erhöhren finde ich nicht richtig und unverhältnissmäßig.
Das Tierschutzgesetz gibt mir recht: §2 Tierschutzgesetz: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden."
Das leid der Lebendfütterung ist vermeidbar, denn Schlagnen und andere Reptilien können meistens auch mit totem Fleisch gut überleben!! Das lLeben eines Tieres zu opfern um einem andern Tier die Lebensqualitet zu erhöhren finde ich nicht richtig und unverhältnissmäßig.
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